Schulung

Nicht nur regelmäßige Überprüfungen und Wartungen reduzieren die Unfallgefahren von Mitarbeitern sowie den Ausfall Ihrer Maschinen.

Auch die verantwortungsvolle und sachgerechte Nutzung von Kranen durch die Bediener verhindert Ausfälle, Unfälle und reduziert Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Daher dürfen in Deutschland nur befähigte Personen, sprich ausgebildete Kranführer, eine Krananlage steuern. Als Arbeitgeber sind Sie auch gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu unterweisen. Krantechnik Südwest GmbH bietet Ihnen Kranführerschulungen bei Ihnen vor Ort an.

Die Schulungen umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil. Seminarort, Voraussetzungen, Teilnahmebedingungen und Anmeldeverfahren besprechen wir dann im Vorfeld mit Ihnen.

Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an Kranführerschulungen sind:

  • Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein,
  • in körperlich guter Verfassung,
  • vom Unternehmen beauftragt sein,
  • mindestens sechs Monate Erfahrungen mit Kranen haben.

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